Endnutzer-Lizenzvertrag

1. Geltungsbereich

1. Gegenstand dieses Endnutzer-Lizenzvertrages (im Folgenden „Lizenzvertrag“) ist die Einräumung von Nutzungsrechten an Software durch die yasoon GmbH, Glücksteinallee, 68163 Mannheim, Deutschland (im Folgenden „yasoon“) an den Endnutzer (im Folgenden „Lizenznehmer“).

2. Dieser Lizenzvertrag gilt sowohl gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts als auch gegenüber Verbrauchern. Er findet sowohl auf die unentgeltliche Überlassung (z.B. während einer Testphase) als auch auf den entgeltlichen Erwerb der Software Anwendung.

3. Soweit Open Source Software in die Software integriert ist oder dem Lizenznehmer von yasoon zusammen mit der Software überlassen wird, gelten für deren Nutzung vorrangig die jeweils anwendbaren Open Source Lizenzbedingungen, die yasoon dem Lizenznehmer auf entsprechende Anforderung zukommen lassen wird. Hilfsweise und ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen dieses Lizenzvertrages.

4. Von diesem Lizenzvertrag abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn yasoon diesen nicht ausdrücklich widersprechen sollte.

2. Testphase, Vertragsschluss

1. Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit, die Software nach ihrem Download zunächst für eine Dauer von 30 Tagen zu Testzwecken zu nutzen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt. Während dieses Testzeitraums kann der Lizenznehmer die Nutzung der Software jederzeit einstellen. Das unentgeltliche Nutzungsrecht des Lizenznehmers endet automatisch am Ende des Testzeitraums und der Lizenznehmer ist zu einer Löschung sämtlicher Softwarekopien verpflichtet, wenn er keine kostenpflichtige Lizenz erwirbt.

2. Bei dem Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz der Software über das Internet stellt die Darstellung der Software auf der Webseite noch kein rechtlich bindendes Angebot von yasoon dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Lizenznehmer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss der Bestellung des Lizenznehmers durch Anklicken des Buttons „Bezahlen“ gibt der Lizenznehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Lizenzvertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung kann der Lizenznehmer seine Bestelldaten noch einmal auf Eingabefehler kontrollieren und ggf. Korrekturen vornehmen bzw. den Bestellprozess abbrechen.

3. yasoon wird den Eingang der Bestellung des Lizenznehmers durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Mit dieser Bestätigungsmail erklärt yasoon gleichzeitig auch die Annahme des Angebots des Lizenznehmers, so dass mit Zugang der Bestätigungsmail beim Lizenznehmer ein verbindlicher Lizenzvertrag zustande kommt. Die Bestätigungsmail enthält neben den Bestelldaten des Lizenznehmers auch die Rechnung und diesen Lizenzvertrag als (ausdruckbare) Anhänge. Unmittelbar nach Abschluss des Bestellvorgangs wird die Software von yasoon zur Nutzung freigeschaltet.

4. Die individuellen Bestelldaten des Lizenznehmers werden von yasoon gespeichert. Der Lizenznehmer kann seine Bestelldaten während der Vornahme seiner Bestellung ausdrucken und bekommt diese auch mit der automatischen Eingangsbestätigung nochmals zugesandt. Die jeweils aktuelle Fassung dieses Lizenzvertrages ist ferner über die Webseite von yasoon jederzeit abrufbar und ausdruckbar. Die Vertragssprache ist Englisch.

3. Widerrufsrecht

Lizenznehmern, die Verbraucher sind, steht bei Abschluss eines entgeltlichen Lizenzvertrages ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben sich aus dem Anhang zu diesem Lizenzvertrag.

4. Überlassung der Software und Voraussetzungen für ihre Nutzung

1. Erwirbt der Lizenznehmer eine entgeltliche Lizenz, schaltet yasoon die Software zur dauerhaften Nutzung frei. Die Software wird dem Lizenznehmer ausschließlich im Maschinencode (ausführbare Version) überlassen; ein Anspruch auf Überlassung und Nutzung des Quellcodes besteht nicht. Eine Benutzerdokumentation steht dem Lizenznehmer in englischer Sprache auf der Website von yasoon in Form eines Hilfe-Portals zur Verfügung. Der Lizenznehmer ist selbst für die Installation der Software auf seinem System verantwortlich.

2. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung von yasoon und aus der Benutzerdokumentation. Der Lizenznehmer hat vor Vertragsschluss überprüft, dass die Software und ihre Funktionalitäten seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und Einsatzbedingungen der Software bekannt.

3. Sofern der Lizenznehmer Updates der Software bezieht, ist er für deren Installation selbst verantwortlich. Wird durch ein Update ein früher überlassener Softwarestand ersetzt, so erlöschen in Bezug auf den ersetzten Softwarestand die Befugnisse des Lizenznehmers nach diesem Lizenzvertrag, sobald er das Update installiert hat.

4. Die für eine reibungslose Nutzung der Software beim Lizenznehmer erforderlichen Systemvoraussetzungen werden auf der Website von yasoon beschrieben. Für die Erfüllung dieser Systemvoraussetzungen ist allein der Lizenznehmer verantwortlich. yasoon weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, die Software auf ihre Kompatibilität und Lauffähigkeit in sämtlichen in Betracht kommenden Systemumgebungen zu prüfen und zu testen. yasoon leistet keine Gewähr für die zukünftige Lauffähigkeit der Software z.B. bei einem Wechsel der Hardware oder des Betriebssystems des Lizenznehmers.

5. Die Software wird als Add-on oder Plugin (insbesondere zum E-Mail Programm Microsoft Outlook) in die Softwareumgebung des Lizenznehmers eingebettet. Aufgrund dieser engen technischen Verknüpfung und Abhängigkeit zu anderen Programmen des Lizenznehmers kann yasoon keine Gewähr für die zukünftige Lauffähigkeit, Interoperabilität und Kompatibilität der Software bei einem Wechsel der Releasestände innerhalb der Softwareumgebung des Lizenznehmers übernehmen. Insbesondere kann es für den Lizenznehmer bei einem Releasewechsel innerhalb seiner Softwareumgebung (insbesondere bei einem Update von Microsoft Outlook) erforderlich werden, ein neues Updates der Software zu erwerben und zu installieren.

5. Einräumung von Nutzungsrechten

1. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software (inklusive aller Updates) stehen im Verhältnis zum Lizenznehmer ausschließlich yasoon bzw. den Lizenzgebern von yasoon zu. Der Lizenznehmer erhält aufschiebend bedingt mit Zahlung der vollständigen Lizenzgebühr ein einfaches Nutzungsrecht an der Software nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.

2. yasoon räumt dem Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Software für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software durch die lizenzierte Anzahl von Named Usern zu nutzen. Named User bedeutet, dass der Zugriff auf die Software auf den Lizenznehmer persönlich bzw. die Personen beschränkt ist, die vom Lizenznehmer namentlich festgelegt wurden, und für die unter diesem Lizenzvertrag gültige Lizenzen erworben wurden. Der Lizenznehmer bzw. die berechtigten Named User dürfen die Software auf der vereinbarten Anzahl von Geräten installieren und in die Arbeitsspeicher dieser Geräte laden, soweit dies für die Benutzung der Software im Rahmen des lizenzierten Umfangs notwendig ist.

3. Der Lizenznehmer darf notwendige Sicherungskopien der Software erstellen. Eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger ist als solche zu kennzeichnen und mit einem Urheberrechtsvermerk zu versehen. Der Lizenznehmer darf Urheberrechtsvermerke innerhalb der Software oder sonstige der Programmidentifikation dienenden Merkmale nicht verändern oder entfernen.

4. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Verbreitung in jedweder Art einschließlich der Vermietung, zur Bearbeitung und Umgestaltung sowie zur öffentlichen und nicht-öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung der Software (z.B. innerhalb eines Netzwerks) verbleiben ausschließlich bei yasoon. Ein Gebrauch der Software durch oder für Dritte (z.B. im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebs, Software as a Service, Cloud Computing etc.) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von yasoon nicht erlaubt.

5. Vor einer Dekompilierung zum Zweck der Herstellung der Interoperabilität der Software fordert der Lizenznehmer yasoon schriftlich mit angemessener Fristsetzung auf, die hierzu notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Erst nach fruchtlosem Fristablauf ist der Lizenznehmer in den gesetzlichen Grenzen des § 69e UrhG zur Dekompilierung berechtigt. Vor der Einschaltung von Dritten zur Dekompilierung verschafft der Lizenznehmer yasoon eine schriftliche Erklärung des Dritten, dass dieser sich unmittelbar gegenüber yasoon zur Geheimhaltung verpflichtet.

6. Der Lizenznehmer darf die Software einem Dritten nur unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung überlassen. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung an Dritte oder die Überlassung an mehrere Dritte sind untersagt. Die Weitergabe der Software bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von yasoon. yasoon wird ihre Zustimmung erteilen, wenn der Lizenznehmer eine schriftliche Erklärung des Dritten vorlegt, in der sich dieser unmittelbar gegenüber yasoon zur Einhaltung der für die Software geltenden Lizenzbedingungen verpflichtet, und wenn der Lizenznehmer gegenüber yasoon schriftlich versichert, dass er alle Software-Originalkopien dem Dritten überlassen und alle selbst erstellten Kopien unwiederbringlich gelöscht hat.

7. Bei Testinstallationen beschränken sich die Nutzungsrechte des Lizenznehmers zeitlich auf die vereinbarte Dauer der Testphase und inhaltlich auf solche Handlungen, die der Feststellung des Zustands und der Eigenschaften der Software, ihrer Eignung für die Zwecke des Lizenznehmers sowie der Prüfung ihrer Kompatibilität mit der System- und Softwareumgebung des Lizenznehmers dienen.

8. Jede Nutzung der Software, die über die vertraglich eingeräumten Befugnisse hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von yasoon. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, ist yasoon berechtigt, die für die weitergehende Nutzung anfallende Lizenzgebühr dem Lizenznehmer (auch für die Vergangenheit) in Rechnung zu stellen. Sonstige Rechte von yasoon bleiben unberührt.

6.  Lizenzvergütung

1. Sämtliche Preise verstehen sich für Verbraucher inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und für Unternehmer zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern diese jeweils anfällt) sowie zuzüglich ggf. anfallender Zölle, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben.

2. Im Rahmen einer kostenpflichtigen Lizenz überlässt yasoon dem Lizenznehmer die Software gegen Zahlung einer einmaligen Lizenzgebühr. Die Höhe der Lizenzgebühr ergibt sich aus dem Angebot von yasoon bzw. wird dem Lizenznehmer bei einer Online-Bestellung auf der Website angezeigt, hilfsweise ergibt sie sich aus der produktspezifischen Preisliste von yasoon, die über die Website von yasoon abrufbar ist. Die Lizenzgebühr wird unmittelbar nach Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz der Software zur Zahlung fällig. Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt per Kreditkarte; handelt es sich bei dem Lizenznehmer um einen Unternehmer, ist auch eine Zahlung der Lizenzgebühr auf Rechnung möglich.

3. Erbringt yasoon gegenüber dem Lizenznehmer Leistungen (z.B. Beratungsleistungen), werden diese mangels abweichender Vereinbarung nach Aufwand zu dem vereinbarten Stundensatz vergütet. yasoon stellt dem Lizenznehmer solche Leistungen monatlich zu Beginn des auf die Leistungserbringung folgenden Monats unter Überlassung der bei yasoon üblichen Tätigkeitsnachweise in Rechnung.

4. Rechnungen sind mangels abweichender Angaben 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Lizenznehmer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, stehen yasoon die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu.

7. Mängelansprüche

1. Sofern der Lizenznehmer Verbraucher ist, finden bei dem Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz der Software die folgenden Regelungen der §§ 7, 8 und 10 keine Anwendung, Verbrauchern stehen im Falle von Mängeln der Software etwaige gesetzliche Mängelhaftungsansprüche also uneingeschränkt zu.

2. Soweit yasoon dem Lizenznehmer die Software im Rahmen einer kostenpflichtigen Lizenz (Kaufvertrag) überlässt, übernimmt yasoon nach Maßgabe der folgenden Absätze die Gewähr dafür, dass die Software der Beschreibung auf der yasoon-Website, in der Benutzerdokumentation und in diesem Lizenzvertrag entspricht. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen (z.B. Fehlerprotokolle) vom Lizenznehmer unverzüglich zu rügen. Soweit gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des Lizenznehmers bestehen, bleiben diese unberührt.

3. Mängel im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Software liegt. Kein Mangel ist daher eine Funktionsbeeinträchtigung, die z.B. aus einem Betriebssystem-Wechsel, einem Releasewechsel innerhalb der Softwareumgebung des Lizenznehmers, einer Fehlbedienung oder aus sonstigen aus dem Risikobereich des Lizenznehmers stammenden Gründen resultiert. Die Haftung für Mängel setzt ferner voraus, dass der Lizenznehmer die Software nicht verändert oder entgegen den vertraglichen Vorgaben genutzt hat, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass der Mangel hiervon unabhängig ist.

4. yasoon ist bei nachgewiesenen Mängeln zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Diese erfolgt nach Wahl von yasoon durch Mangelbeseitigung, durch Überlassung eines Updates oder dadurch, dass yasoon dem Lizenznehmer zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu umgehen. Beeinträchtigt ein Mangel die Funktionalität der Software nicht oder nur unerheblich, ist yasoon berechtigt, den Mangel durch Lieferung eines neuen Updates im Rahmen ihrer allgemeinen Release-Planung zu beheben.

5. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl (pro gerügtem Mangel sind mindestens zwei Nacherfüllungsversuche gestattet) oder wird diese von yasoon verweigert, kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl die Lizenzgebühr mindern oder – soweit es sich um einen wesentlichen Mangel handelt – vom Vertrag zurücktreten. Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 9 dieses Lizenzvertrages.

6. Bei der Lieferung von Updates der Software sind etwaige Mängelansprüche des Lizenznehmers auf die jeweiligen Neuerungen des Updates gegenüber dem bisherigen Softwarestand beschränkt. Etwaige Mängelansprüche aufgrund bereits bestehender, aber noch nicht entdeckter Mängel des bisherigen Softwarestandes bleiben unberührt.

8. Verletzung von Schutzrechten

1. yasoon gewährleistet, dass die dem Lizenznehmer überlassene Software frei von Schutzrechten Dritter ist, und stellt den Lizenznehmer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen von Ansprüchen Dritter aufgrund von Schutzrechtsverletzungen frei.

2. Falls Dritte Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte infolge der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Lizenznehmer gegen diesen geltend machen, wird der Lizenznehmer yasoon hiervon unverzüglich schriftlich und umfassend unterrichten. yasoon ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht yasoon von dieser Berechtigung Gebrauch, wird der Lizenznehmer yasoon hierbei in angemessenem Umfang unentgeltlich unterstützen. Der Lizenznehmer wird von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht anerkennen.

3. Weist die Software bei Gefahrübergang nachweislich Rechtsmängel auf, verschafft yasoon dem Lizenznehmer eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software. yasoon kann die betroffene Software alternativ auch gegen gleichwertige austauschen, wenn dies für den Lizenznehmer zumutbar ist. Kann eine Verletzung fremder Schutzrechte und/ oder eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Dritten über entsprechende Ansprüche dadurch beseitigt bzw. vermieden werden, dass der Lizenznehmer eine von yasoon zur Verfügung gestellte aktuelle Softwareversion benutzt, so ist er zu deren Übernahme und Nutzung im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet, sofern er nicht nachweist, dass die Nutzung der aktuellen Version für ihn unzumutbar ist.

4. yasoon wird den Lizenznehmer im Rahmen der Haftungsgrenzen des § 9 von allen durch die Schutzrechtsverletzung entstandenen Schäden freistellen, soweit diese auf einem von yasoon zu vertretenden Rechtsmangel beruhen. Im Übrigen gelten für die Ansprüche des Lizenznehmers aufgrund von Rechtsmängeln die Regelungen für Sachmängel in § 7 entsprechend.

9. Haftung

1. Für Schäden, die bei der Nutzung von unentgeltlich überlassener Software bzw. während der unentgeltlichen Testphase entstehen, haftet yasoon nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Im Übrigen leistet yasoon Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit jeweils in voller Höhe;

in allen übrigen Fällen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne die das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet wäre und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer deshalb regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

3. Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um einen Unternehmer, ist der typische und vorhersehbare Schaden im Sinne des vorstehenden Absatzes der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch auf 10.000,- EUR je Schadensfall (als maximaler Haftungsobergrenze).

4. Die Haftung für Datenverlust wird – außer für die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Lizenznehmer eingetreten wäre.

5.Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Lizenznehmers wegen Mängeln der Software sowie auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen beträgt ein (1) Jahr. Dies gilt nicht, wenn ein Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen der Dritte Herausgabe der Software verlangen kann.

2. Für den Beginn der Verjährungsfrist gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einer gesetzlichen Höchstfrist tritt Verjährung spätestens mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

3. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen gegen yasoon aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, insbesondere im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie sowie bei Personenschäden und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

1. Der Lizenznehmer verpflichten sich, über sämtliche ihm anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von yasoon sowie über sonstige erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen Stillschweigen zu bewahren, solche vertraulichen Informationen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen und sie unbefugten Dritten nicht zu offenbaren. Zu den vertraulichen Informationen gehört insbesondere die dem Lizenznehmer überlassene Software. Der Lizenznehmer wird dafür sorgen, dass unbefugte Dritte möglichst keine Einsicht in die vertraulichen Informationen nehmen können.

2. Beim erstmaligen Download der Software hat der Lizenznehmer eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Erwirbt der Lizenznehmer eine kostenpflichtige Lizenz der Software ist die Angabe weiterer Daten erforderlich (z.B. Name, Adresse, Nutzerdaten, Zahlungsdaten usw.). yasoon speichert und verarbeitet solche personenbezogenen Daten des Lizenznehmers nur, soweit dies zur Abwicklung und Erfüllung des Lizenzvertrages erforderlich ist oder der Lizenznehmer seine Einwilligung in den Datenumgang erteilt hat. Bei Zahlung per Kreditkarte wird von yasoon ein externer Zahlungsdienstleister eingeschaltet, der zur Abwicklung des Zahlungsvorgangs Zugriff auf die Zahlungsdaten des Lizenznehmers erhält.

3. Darüber hinaus speichert yasoon auch den Computernamen des Lizenznehmers, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen, insbesondere des lizenzierten Umfangs der Softwarenutzung, kontrollieren zu können; mit dieser Datenverarbeitung erklärt sich der Lizenznehmer hiermit ausdrücklich einverstanden.

12. Schlussbestimmungen

1. Eine Abtretung oder Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten durch den Lizenznehmer an Dritte – einschließlich verbundener Unternehmen des Lizenznehmers – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von yasoon.

2. Verstößt der Lizenznehmer nicht nur unerheblich gegen die Lizenzbedingungen dieses Vertrages oder gerät er mit der Zahlung der Lizenzgebühr in Verzug, ist yasoon – neben sonstigen Rechten, die unberührt bleiben – berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte an der Software zu widerrufen.

3. Auf diesen Lizenzvertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Zwingendes nationales Verbraucherschutzrecht am Sitzland des Lizenznehmers bleibt hiervon jedoch unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ist Mannheim, sofern der Lizenznehmer Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist oder sofern er seinen Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat. yasoon hat das Recht, auch an jedem anderen national oder international zuständigen Gericht Klage zu erheben.

4. Sollte eine Bestimmung in diesem Lizenzvertrag unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte der Lizenzvertrag eine Lücke aufweisen, so wird das Vertragsverhältnis im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, nicht durchsetzbaren oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Vertragspartner eine solche wirksame Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirtschaftlich gewollt haben.

Anhang

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

yasoon GmbH
Glücksteinallee 69
68163 Mannheim
Deutschland

Oder

contact@yasoon.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung